Deine Kündigung. Dein nächster Schritt.
Gekündigt? Jetzt bist du am Zug. Bereite deine Kündigungsschutzklage selbst vor. Verständliche Fragen führen dich zu einem zusammenhängenden Schriftsatz aus deinen Angaben.
1 Kündigung hochladen 2 Deinen Fall schildern 3 Schriftsatz erstellen
Bei schriftlicher Kündigung grundsätzlich drei Wochen ab Zugang. Erst der rechtzeitige Eingang beim Gericht wahrt die Klagefrist.
Dein Weg zum Schriftsatz Über die Kacheln fahren oder antippen.
01 Dein Weg zu Gerechtigkeit.30 Euro. Einmaliger Dokumentpreis zum Marktstart Mehr erfahren ↗ Eine Klageschrift aus deinen Angaben. Zum Marktstart erhältst du für 30 Euro einen vollständigen Klageentwurf aus deinen Angaben, mit Anträgen und Begründungsbausteinen. Du prüfst ihn und reichst ihn selbst ein. Nach wirksamer Einreichung beginnt das Verfahren grundsätzlich mit einer Güteverhandlung. Keine Zusage von Zulässigkeit, Erfolg oder Abfindung.
02 Sei dein eigener Anwalt. 0 € eigene Anwaltskosten Wenn du dich selbst vertrittst Mehr erfahren ↗ Du kannst selbst vor Gericht auftreten. Du darfst dich in erster Instanz selbst vertreten. Das Gericht erörtert den Fall und gibt Hinweise; es bleibt unparteiisch. Bei vollständigem gerichtlichem Vergleich entfällt die Verfahrensgebühr. Auch Rücknahme vor streitiger Verhandlung kann gebührenfrei sein. Auslagen und eigene Nebenkosten können bleiben. Details unter „So funktioniert’s“.
03 Dein Fall. Dein Schriftsatz. Verständliche Fragen, geordneter Text Mehr erfahren ↗ Du schilderst. Wir ordnen den Text. Feste Fragen führen dich zum Dokument. Die Sprachaufbereitung ordnet deine Tatsachen und führt Wiederholungen zusammen. Urteile und Literatur werden nicht für deinen Fall ausgewertet. Konzipiert als Dokumentenhilfe ohne individuelle Rechtsprüfung oder Vertretung. RDG-Einordnung vor Marktstart gesondert prüfen. Auch mehrere Kündigungen möglich.
Aktuell eine kostenlose Testversion. Bitte mit fiktiven Daten testen. Die Dokumente sind Entwürfe zur Prüfung. Die Seite reicht keine Klage ein. Eine Bezahlfunktion ist noch nicht eingerichtet.
× So funktioniert’s
Deine Klage selbst vorbereiten Unser Modell: einmalig 30 Euro für die Dokumentenerstellung zum Marktstart. Du beantwortest feste Fragen, schilderst den Ablauf und prüfst die sprachlich aufbereiteten Angaben. Danach lädst du den Entwurf herunter und reichst ihn selbst ein. Die aktuelle Testversion ist kostenlos.
Kündigung hochladen oder die Angaben manuell erfassen.Deinen Fall schildern und gezielte Angaben ergänzen.Schriftsatz erstellen , vollständig prüfen und selbst einreichen.Warum Selbstvertretung Kosten sparen kann Vor dem Arbeitsgericht kannst du deinen eigenen Rechtsstreit in erster Instanz selbst führen (§ 11 ArbGG). Dann entstehen dir keine Kosten für einen selbst beauftragten Anwalt. Beauftragst du einen Anwalt, trägt jede Partei dessen Kosten grundsätzlich selbst, auch bei Erfolg. Die Anwaltskosten der Gegenseite musst du im üblichen erstinstanzlichen Urteilsverfahren grundsätzlich nicht erstatten (§ 12a ArbGG); es gibt gesetzliche Sonderfälle.
Wann die Gerichtsgebühr entfällt Ein gerichtlicher Vergleich, der das gesamte Verfahren beendet, lässt die Verfahrensgebühr entfallen (Vorbemerkung 8 GKG-Kostenverzeichnis). Auch die vollständige Rücknahme ohne vorausgegangene streitige Verhandlung kann nach Nr. 8210 Abs. 2 gebührenfrei sein. Entscheidend ist der tatsächliche Verfahrensstand, nicht allein die Bezeichnung des Termins. Nach einer streitigen Verhandlung gelten andere Regeln.
Ein begrenzter Dokumentpreis bedeutet keine Kostengarantie für das Verfahren. Gerichtliche Auslagen, eigene Fahrtkosten oder andere Aufwendungen können trotzdem entstehen. Eine Klagerücknahme kann den Kündigungsschutz endgültig aufgeben. Es gibt weder eine garantierte Abfindung noch die Zusage, insgesamt höchstens 30 Euro zu verlieren.
Was das Gericht für dich tut Es leitet die Verhandlung, erörtert den Streit und gibt erforderliche Hinweise (§ 139 ZPO). Es vertritt keine Partei und übernimmt keine individuelle Beratung. Der kostenlose Leitfaden erklärt den üblichen Ablauf und die nächsten Schritte.
§ 12a ArbGG · GKG-Kostenverzeichnis · Leitfaden als PDF
Starte jetzt deine Klage