Sei dein Anwaltsei-dein-anwalt.de

Deine Kündigung. Dein nächster Schritt.

Gekündigt?
Jetzt bist du am Zug.

Bereite deine Kündigungsschutzklage selbst vor. Verständliche Fragen führen dich zu einem zusammenhängenden Schriftsatz aus deinen Angaben.

Starte jetzt deine Klage

Geplanter Dokumentpreis: 30 € · Testversion kostenlos

  1. 1Kündigung hochladen
  2. 2Deinen Fall schildern
  3. 3Schriftsatz erstellen

Bei schriftlicher Kündigung grundsätzlich drei Wochen ab Zugang. Erst der rechtzeitige Eingang beim Gericht wahrt die Klagefrist.

Dein Weg zum Schriftsatz Über die Kacheln fahren oder antippen.

Aktuell eine kostenlose Testversion.

Bitte mit fiktiven Daten testen. Die Dokumente sind Entwürfe zur Prüfung. Die Seite reicht keine Klage ein. Eine Bezahlfunktion ist noch nicht eingerichtet.

So funktioniert’s

Deine Klage selbst vorbereiten

Unser Modell: einmalig 30 Euro für die Dokumentenerstellung zum Marktstart. Du beantwortest feste Fragen, schilderst den Ablauf und prüfst die sprachlich aufbereiteten Angaben. Danach lädst du den Entwurf herunter und reichst ihn selbst ein. Die aktuelle Testversion ist kostenlos.

  1. Kündigung hochladen oder die Angaben manuell erfassen.
  2. Deinen Fall schildern und gezielte Angaben ergänzen.
  3. Schriftsatz erstellen, vollständig prüfen und selbst einreichen.

Warum Selbstvertretung Kosten sparen kann

Vor dem Arbeitsgericht kannst du deinen eigenen Rechtsstreit in erster Instanz selbst führen (§ 11 ArbGG). Dann entstehen dir keine Kosten für einen selbst beauftragten Anwalt. Beauftragst du einen Anwalt, trägt jede Partei dessen Kosten grundsätzlich selbst, auch bei Erfolg. Die Anwaltskosten der Gegenseite musst du im üblichen erstinstanzlichen Urteilsverfahren grundsätzlich nicht erstatten (§ 12a ArbGG); es gibt gesetzliche Sonderfälle.

Wann die Gerichtsgebühr entfällt

Ein gerichtlicher Vergleich, der das gesamte Verfahren beendet, lässt die Verfahrensgebühr entfallen (Vorbemerkung 8 GKG-Kostenverzeichnis). Auch die vollständige Rücknahme ohne vorausgegangene streitige Verhandlung kann nach Nr. 8210 Abs. 2 gebührenfrei sein. Entscheidend ist der tatsächliche Verfahrensstand, nicht allein die Bezeichnung des Termins. Nach einer streitigen Verhandlung gelten andere Regeln.

Ein begrenzter Dokumentpreis bedeutet keine Kostengarantie für das Verfahren. Gerichtliche Auslagen, eigene Fahrtkosten oder andere Aufwendungen können trotzdem entstehen. Eine Klagerücknahme kann den Kündigungsschutz endgültig aufgeben. Es gibt weder eine garantierte Abfindung noch die Zusage, insgesamt höchstens 30 Euro zu verlieren.

Was das Gericht für dich tut

Es leitet die Verhandlung, erörtert den Streit und gibt erforderliche Hinweise (§ 139 ZPO). Es vertritt keine Partei und übernimmt keine individuelle Beratung. Der kostenlose Leitfaden erklärt den üblichen Ablauf und die nächsten Schritte.

§ 12a ArbGG · GKG-Kostenverzeichnis · Leitfaden als PDF

Starte jetzt deine Klage